AGB's

Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde rafftaff den Abschluss eines Miet- oder Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muss schriftlich per Mail oder über unser Online-System vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung (Rechnung) zustande.

Bezahlung

Mit Erhalt der Rechnung ist der Betrag fällig. Dieser ist auf der Rechnung aufgeführt und innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen oder online bei Buchung.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens von rafftaff.

Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietbeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei rafftaff. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert rafftaff den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Er kann gemäß § 651 i. Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

Rücktritt bis 30 Tage vor Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn: Stornokosten in Höhe von 20% des Gesamtbetrages, Rücktritt von 30 bis 8 Tage vor Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrages, Rücktritt ab 8 Tage bis 48 Stunden vor Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtbetrages, ab 48 Stunden vor Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamtbetrages.

Rücktritt durch rafftaff

rafftaff kann vom Vertrages zurücktreten:
1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. wenn die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch rafftaff gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftung

rafftaff haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von rafftaff für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Übernachtungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Haftungsausschluss

Keine Haftung besteht bei Einbruch, Diebstahl ud Schäden am Eigentum durch durch Naturgewalten. Wir empfehlen daher den Abschluss einer entsprecehenden Reisegepäckversicherung. Der Gast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Mitwirkungspflicht

Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Kunde muss Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Enddatum bei rafftaff geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Kurs/Veranstaltung vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber rafftaff fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, ruht die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

Allgemeines

1. Der Kunde kann das rafftaff nur an dessen Sitz, 79639 Grenzach-Wyhlen, verklagen.
2. Für Klagen von rafftaff gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von rafftaff maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

freiluftmensch
Inh. Raphael Kuner
Schlossgasse 32
D-79639 Grenzach-Wyhlen
Telefon +49 (0) 7656.9889983
raphael@freiluftmensch.de